Rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine E-Mail unter [0395] 4 69 05 71
|
|
|
|
Gleichstellung jetzt! Rechte von Menschen mit Behinderungen sind Bürgerrechte. |
||||||||||
Nr:2 3. Tagung des 8. Landesparteitages 25. September 2004, Pasewalk Einreicher: Landesarbeitsgemeinschaft Soziales Landesgleichstellungsgesetz beschließen Der Landesparteitag möge erklären: Die Delegierten des Landesparteitages der PDS unterstützen die Aktivitäten des Integrationsförderrates und der Verbände und Vereine für Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und ihrer Angehörigen. Wir empfehlen der Fraktion der PDS M-V und der Sozialministerin, am Entwurf des Landesgleichstellungsgesetzes vom 25.08. d. J., der unter Teil I, Abschnitt 4 den Integrationsförderrat nicht mit benennt, festzuhalten. Begründung: Der im Beschlusstext genannte Entwurf ist mit den Vertreterinnen und Vertretern der Behindertenvereine- und Verbände des IFR abgestimmt. Dieser Entwurf ist ein Arbeitsergebnis der Betroffenen mit den Vertretern des Sozialministeriums, welcher von den Betroffenen akzeptiert wird. Das Integrationsförderratsgesetz darf nicht berührt werden. Jede inhaltliche Streichung oder Verwässerung lehnen wir ab, weil das Gesetz in seiner Gesamtheit für die Betroffenen in MV Verbindlichkeiten beinhalten muss und nicht nur eine Absichtserklärung darstellen darf. Im Einzelnen sind folgende Schwerpunkte zu berücksichtigen und inhaltlich im Gesetz darzustellen: 1.) Durch die Verpflichtung der Träger öffentlicher Gewalt des Landes, benachteiligende Maßnahmen gegenüber behinderten Menschen zu unterlassen, schließt eine unterschiedliche Behandlung gegenüber nicht behinderten Menschen aus. Diese Verpflichtung wird durch die Relativierung „dies nur in zwingend gebotenen Fällen zuzulassen“, bereits im Ansatz wieder verhindert. Wir fordern im Landesgleichstellungsgesetz eine uneingeschränkte Gleichstellung behinderter und nicht behinderter Menschen. 2.) Die Definition der Barrierefreiheit darf keine Einengung erfahren. Die mobile und kommunikative Barrierefreiheit ist grundlegender Bestandteil der gesellschaftlichen Integration und ist wortgetreu aus dem Bundesgleichstellungsgesetz zu übernehmen, wie in dem vorliegenden Gesetzentwurf geschehen. Damit fordert die PDS in allen wichtigen Bereichen des Alltags, in denen behinderte Menschen Benachteiligungen erleben oder ausgeschlossen werden, eine barriere- und diskriminierungsfreie Teilhabe und Gestaltung. 3.) Für behinderte Menschen soll Barrierefreiheit in dem gesamten öffentlichen durch Landesrecht gestalteten Raum gewährleistet sein. Dabei sind insbesondere Dienststellen und alle Einrichtungen der Landesverwaltung gehalten, bei Planung, Umbau, Modernisierung und Nutzungsänderungen von Grundstücken und Gebäuden diese barrierefrei zu gestalten bzw. umzugestalten und dabei die Anforderungen behinderter Menschen zu beachten. Darüber hinaus sollen im Rahmen der Landeskompetenz auch alle baulichen Anlagen, die Verkehrsinfrastruktur und die Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr, die Gestaltung von Terminals und Kommunikationseinrichtungen barrierefrei werden. Für Übergangszeiten sind Mobilitätshilfen und niedrigschwellige Hilfsangebote bereitzustellen. 4.) Partizipation und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft muss bereits im frühen Kindesalter erfahren werden können. Sowohl haben Kinder mit einer Behinderung ein Recht darauf, in Normalität und ihrem gewohnten Umfeld – und nicht in sie absondernden Einrichtungen – aufwachsen zu können als es auch für nicht behinderte Kinder Normalität darstellt, mit behinderten Kindern umgehen zu können; insbesondere dürfen integrative Maßnahmen auch nicht deshalb negiert werden, weil sie mit einem Finanzierungsvorbehalt hinsichtlich der Notwendigkeit von Integrationshilfe, Barrierefreiheit und der Verständigungsmöglichkeit zwischen Kindern mit und ohne Behinderung sowie deswegen, weil bei einem Kind mit Behinderung ein potenziell oder tatsächlich höherer Förderbedarf vorhanden ist, versehen sind. Ziel muss es sein, dass für jedes Kind und seine Eltern die freie Wahl besteht zwischen einer spezifischen bzw. einer Regeleinrichtung. Das gilt gleichermaßen für den Schulbesuch und die Ausbildung. 5.) Die jetzt getroffene Definition für Behinderung im Gesetzentwurf ist akzeptabel. Wir als PDS favorisieren jedoch die folgende Definition:
|
||||||||||
Nr:3 3. Tagung des 8. Landesparteitages 25. September 2004, Pasewalk Einreicher: Landesarbeitsgemeinschaft Soziales Eigenständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit erhalten Der Landesparteitag möge beschließen: Der Landesparteitag fordert die Landtagsfraktion auf, an ihrer Entschließung vom 13.08.2004, „Die Justiz ist personell und organisatorisch in die Lage zu versetzen, die Aufgaben in hoher Qualität, bürgernah und in angemessener Zeit zu bewältigen“, festzuhalten. Dabei ist hinzuwirken, dass die Eigenständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit unbedingt erhalten wird. Die Kostenfreiheit ist zu sichern. Begründung: In der Bundesrepublik hat sich im Gerichtswesen eine Besonderheit herausgebildet. Die Sozialgerichtsbarkeit hat sich als eigenständiger Zweig der Gerichtsbarkeit im Zuge der Entwicklung des Sozialstaates aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit herausgebildet und bewährt. Die Sozialgerichte arbeiten für die Betroffenen kostenfrei und geben ebenso kostenfrei Hilfe um die Anträge formal korrekt abzugeben. Es wird von vielen befürchtet, dass es wegen der Hartz IV Gesetze zu einer Klagewelle vor Sozialgerichten kommt. Aus dem Grund wollen CDU und SPD sowohl die Kostenfreiheit für die Sozialgerichte abschaffen, als auch die verschiedenen Gerichtsbarkeiten zusammen legen. So ist geplant, für die erste Instanz 75 €, für die 2. Instanz 150 € und für die 3. Instanz 225 € Gerichtsgebühren einzuführen. Die Klage soll erst dann als gestellt gelten, wenn die Gerichtsgebühren gezahlt wurden! Nunmehr die Sozialgerichtsbarkeit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgehen zu lassen, stellt gerade in Zeiten eines sozialpolitischen Systemwechsels auf Bundesebene einen Rückfall in die Vergangenheit dar. |
||||||||||
Nr:4 3. Tagung des 8. Landesparteitages 25. September 2004, Pasewalk Einreicher:Karsten Jagau, Torsten Koplin, Dr. Marianne Linke, Barbara Borchardt, Caterina Muth, Uwe Klann, Birgit Schwebs, Irina Parlow, Gabi Schulz, Monty Schädel Für ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen 1. Der Landesvorstand bereitet gemeinsam mit der LAG Soziales eine bundesweite Konferenz zum Thema „Für ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen" vor. Diese Konferenz sollte im 1. Quartal 2005 stattfinden. Beqründunq: Das seit Jahrzehnten bewährte Solidarprinzip im Gesundheitssystem wird in den letztenJahren zunehmend ausgehöhlt, in jüngster Zeit immer radikaler. Das zeigt sich vor allem inder Krise der Finanzierung der GKV. Durch die Bundesregierung bis hin zur Opposition wurden in den letzten Wochen und Monaten unterschiedliche Modelle/Alternativen diskutiert,die im Wesentlichen auf die Verstärkung der Eigenverantwortung und damit auf einePrivatisierung setzen. Die PDS hat diese Fragen ebenfalls diskutiert und ein konkretes Konzept erarbeitet, das am Grundsatz der solidarischen und paritätischen Finanzierunganknüpft. Dieses gilt es in der Partei, aber auch mit Vereinen und Verbänden zu diskutieren und weiterzuentwickeln. Diesem Anliegen dient die genannte Konferenz. 2. Der Landesvorstand wird beauftragt, eine zeitweilige Arbeitsgruppe „Gesundheitsland M -V" zu bilden. Die Arbeitsgruppe erarbeitet ein Konzept zur Entwicklung eines nachhaltigen Gesundheitswesens in M -V. Das Ergebnis ist dem Parteitag vorzulegen. Zwischenergebnisse werden auf der o. g. Konferenz vorgestellt. Begründung: Die Gesundheitsreform der Bundesregierung setzt zunehmend auf eine Privatisierungsozialer Risiken und gefährdet damit die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen durchdie Bürgerinnen und Bürger des Landes. |
||||||||||